Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma flair-dent GmbH
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma flair-dent® GmbH, Industriestrasse 11, D-27367 Sottrum

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Arbeiten, die durch uns ausgeführt und geliefert werden gültig. Sie gelten während der gesamten Geschäftsbeziehung, auch dann, wenn eine Bezahlung an Dritte erfolgt. Mündliche Abweichungen sind unerheblich. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder lückenhaft sein, so soll dies ohne Rückwirkung auf die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen bleiben. Die Produkte der flair-dent® GmbH werden im Ausland hergestellt. Dies ist dem Auftraggeber bekannt. Die Produkte entsprechen dem deutschen Qualitätsstandard.

2. Lieferzeit

Die von flair-dent® GmbH angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. flair-dent® GmbH gerät erst nach schriftlicher Mahnung und Ablehnungsandrohung durch den Auftraggeber in Verzug.

3. Versand

Innerhalb Deutschlands erfolgt der Versand per Abholauftrag durch flair-dent® GmbH oder durch eigenen Versand des Auftraggebers auf dessen Kosten und Gefahr.

4. Preise

Die am Tag der Rechnungsausstellung gültige Preisliste bildet die Grundlage für die Fakturierung. Kostenvoranschläge sind unverbindlich und beziehen sich auf die dann aktuelle Preisliste. Aufgrund schwankender Materialpreise zwischen Angebot und Auftrag kann es zu Preisunterschieden kommen. Sollte die Erhöhung 5 % nicht überschreiten, so erklärt sich der Auftraggeber damit ohne weitere Information einverstanden. Bei einer Erhöhung von über 5 % gegenüber dem Angebot wird flair-dent® GmbH den Auftraggeber schriftlich informieren. Der Auftraggeber hat dann das Recht innerhalb von 10 Tagen der Preiserhöhung zu wiedersprechen. Danach gilt der Preis als genehmigt. Wiederspricht der Auftraggeber und einigen sich die Vertragspartner nicht, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis dahin anfallenden Kosten zu erstatten.

5. Haftung

Nach Erhalt der Arbeit hat der Auftraggeber unverzüglich die Qualität und  Vollzähligkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel sind flair-dent® GmbH ohne Verzug schriftlich anzuzeigen. Stellt der Auftraggeber beim Einsetzen Ungenauigkeiten fest, ist eine Mängelrüge innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Arbeit, unter Vorlage des Erstmodells zu erstellen. Gegebenenfalls sind neue Abformungen beizulegen. Ansprüche aus Gewährleistungen beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Entscheidung hierüber behält flair-dent® GmbH sich ausdrücklich vor Schadensersatzansprüche gegen flair-dent® GmbH bestehen nicht – es sei denn sie entstanden aus grob fahrlässiger Verhaltensweise eines Erfüllungsgehilfen der flair-dent® GmbH. Die Verjährungsfrist für Ansprüche endet 2 Jahre nach Erhalt der Arbeit. Sondervereinbarungen sind im Einzelfall möglich.

6. Abformungen / Modelle

Auf die Qualität der vom Auftraggeber eingesandten Vorlagen hat flair-dent® GmbH keinen Einfluss. Stellt die Eingangskontrolle von flair-dent® GmbH Mängel fest, wird durch Rücksprache und Abstimmung die Vorlage zurück geschickt. Für die Folgen / Kosten mangelhafter Modelle / Abformungen haftet der Auftraggeber.

7. Material des Auftraggebers

Stellt der Auftraggeber Material oder Zubehör zur Verfügung wird dies mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag kalkuliert. Mängelrügen aufgrund vom Auftraggeber gelieferten Materialien / Zubehör gehen nicht zu Lasten der flairdent ® GmbH.

8. Material

Produktionsbedingt kann es zwischen dem angebotenen und den tatsächlich verwendeten Material zu Veränderungen in der Zusammensetzung kommen. Es besteht kein Anspruch auf  Verwendung des jeweils angebotenen Materials, sondern lediglich auf die Materialgruppe mit den entsprechenden Eigenschaften. Der Materialnachweis auf der Rechnung gibt Auskunft über das verwendete Material. Bei bekannten Allergien seitens des Patienten, ist uns darüber vor Erteilung des Auftrages unaufgefordert Auskunft zu geben

9. Zahlung

Zahlungsfristen sind auf den Rechnungen ausgedruckt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 8 % über den jeweiligen Basiszinssatz (§288 Abs.2 BGB) erhoben. Tritt die flair-dent® GmbH ihre Forderungen an eine Factoring-Bank ab, gilt diese als Forderungsinhaber und die Forderung der flair-dent® GmbH ist erloschen. Zahlung ist dann an die Factoring-Bank zu leisten.

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die Arbeiten Eigentum von flair-dent® GmbH. Durch Erteilung des Auftrages tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus seiner Berufs- und Erwerbsleistung in Höhe des Laborauftrages an flair-dent® GmbH ab. Ansprüche von Patienten an den Auftraggeber sind für flair-dent® GmbH unerheblich.

11. Gerichtstand / Erfüllungsort

Die Vertragsparteien einigen sich für alle Verbindlichkeiten aus Verträgen auf den Erfüllungsort und Gerichtsstand Rotenburg (Wümme).

 

Sottrum 01.04.2018

 

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