Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Der Heil- und Kostenplan, kurz „HKP“, wird nach der Befunderhebung durch die Zahnarztpraxis für Sie aufgestellt. Mit diesem Heil- und Kostenplan geht der Patient zu seiner Krankkasse und lässt ihn  genehmigen. Die Krankenkasse prüft, ob alle Regeln der notwendigen Zahnersatzversorgung eingehalten wurden und ermittelt Ihren Festzuschuss dafür. Dieser Festzuschuss beträgt immer nur 50% der Regelversorgung unter den Gesichtspunkten: zweckmäßig, notwendig und kostengünstig und nicht 50% der tatsächlichen bei Ihnen geplanten Versorgung. Je nachdem, wie viele Leistungen außerhalb der Regelleistung in Ihrem Zahnersatz eingeplant sind, erhöhen sich Ihre Eigenkosten.

Außerdem ermittelt die Krankenkasse, wie lange Ihr Bonusheft komplett geführt wurde. Maximal bekommen Sie bei 10 Jahren regelmäßig geführtem Bonusheft einen zusätzlichen Bonus von 30% auf die 50% Regelzuschuss. Daher bekommen Sie am Ende im höchsten Fall 65% Zuschuss zur Regelleistung. Da nur wenige Patienten sich auf die reinen Regelleistungen beschränken und so entsprechend höhere Summen entstehen, macht der Kassenzuschuss insgesamt betrachtet meistens nur ca. 33% aus. Den Rest muss der Patient aus der eigenen Tasche zahlen.
Genau in diesem Punkt können Sie mit flair-dent Zahnersatz ihren Eigenanteil um bis zu 85% senken. Sie werden staunen, wie günstig hochwertiger Zahnersatz sein kann.

Heil- und Kostenplan (Muster)In dem Heil- und Kostenplan (HKP) werden alle kostenrelevanten Daten für Ihre Behandlung aufgeführt. Ausgestellt wird er in der Zahnarztpraxis und der Patient muss ihn zur Genehmigung seiner Behandlung bei seiner Krankenkasse einreichen.

1.  Befund und Therapieplanung
2.  Festzuschuss nach Vorlage bei der Krankenkasse
3.  Arzthonorar BEMA (Kasse)
4.  Arzthonorar GOZ (privat)
5.  Material- und Laborkosten, Labor
6.  Behandlungskosten gesamt
7.  Eigenanteil, errechnet sich aus 6. minus 2.

Der Heil- und Kostenplan des Patienten errechnet sich aus vier verschiedenen Posten:

1. Zahnarzt – Kassenhonorar, für die Regelversorgung

2. Plus Zahnarzt—Privathonorar, für alle über die Kassenregeln hinaus gehenden Versorgungsvarianten

3. Plus Zahntechnik – Material und Laborkosten für die Anfertigung des Zahnersatzes im Labor und einen kleinen Anteil wiederum für die in der Praxis noch anfallenden Kosten

4. Minus Festzuschuß - Kostenerstattung: 50% der Kosten einer Regelversorgung, plus den Bonus aus dem Bonusheft von 10 – 30% (von den 50%)  also max. 55 – 65% der Regelversorgung beträgt der Kassenzuschuss. Die Regelversorgung ist wiederum eine sehr abgemagerte Grundversorgung.

Dadurch sieht die Einsparmöglichkeit noch viel drastischer aus, als es auf den ersten Blick scheint. Weil die Kosten bei 3. meistens um 2/3 der Gesamtkosten liegen, ist der Einsparhebel bei einem bis 65% geringeren Preis für die Technik insgesamt noch höher. Er liegt bei bis zu 85% weniger Eigenanteil.

Sollte man dann noch einen doppelten Festzuschuss  bekommen und sich mit der Regelversorgung begnügen, kann man sogar kostenfrei ausgehen, zum sogenannten Nulltarif.