Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma flair-dent® GmbH, Industriestrasse 11, D-27367 Sottrum

 

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Arbeiten, die durch uns ausgeführt und geliefert werden gültig. Sie
gelten während der gesamten Geschäftsbeziehung , auch dann, wenn eine Bezahlung an Dritte erfolgt. Mündliche
Abweichungen sind unerheblich. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten
einzelne Bestimmungen unwirksam oder lückenhaft sein, so soll dies ohne Rückwirkung auf die Wirksamkeit der übrigen
Geschäftsbedingungen bleiben. Die Produkte der flair-dent® GmbH werden im Ausland hergestellt. Dies ist dem
Auftraggeber bekannt. Die Produkte entsprechen dem deutschen Qualitätsstandard.

2. Lieferzeit

Die von flair-dent® GmbH angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. flair-dent® GmbH gerät erst nach schriftlicher
Mahnung und Ablehnungsandrohung durch den Auftraggeber in Verzug.

3. Versand

Innerhalb Deutschlands erfolgt der Versand per Abholauftrag durch flair-dent® GmbH oder durch eigenen Versand des
Auftraggebers auf dessen Kosten und Gefahr.

4. Preise

Die am Tag der Rechnungsausstellung gültige Preisliste bildet die Grundlage für die Fakturierung. Kostenvoranschläge sind
unverbindlich und beziehen sich auf die dann aktuelle Preisliste. Aufgrund schwankender Materialpreise zwischen Angebot
und Auftrag kann es zu Preisunterschieden kommen. Sollte die Erhöhung 5 % nicht überschreiten, so erklärt sich der
Auftraggeber damit ohne weitere Information einverstanden. Bei einer Erhöhung von über 5 % gegenüber dem Angebot
wird flair-dent® GmbH den Auftraggeber schriftlich informieren. Der Auftraggeber hat dann das Recht innerhalb von 10
Tagen der Preiserhöhung zu wiedersprechen. Danach gilt der Preis als genehmigt. Wiederspricht der Auftraggeber und
einigen sich die Vertragspartner nicht, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die bis dahin anfallenden Kosten zu
erstatten.

5. Haftung

Nach Erhalt der Arbeit hat der Auftraggeber unverzüglich die Qualität und Vollzähligkeit zu überprüfen. Etwaige Mängel
sind flair-dent® GmbH ohne Verzug schriftlich anzuzeigen. Stellt der Auftraggeber beim Einsetzen Ungenauigkeiten fest,
ist eine Mängelrüge innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Arbeit, unter Vorlage des Erstmodells zu erstellen. Gegebenenfalls
sind neue Abformungen beizulegen. Ansprüche aus Gewährleistungen beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Die Entscheidung hierüber behält flair-dent® GmbH sich ausdrücklich vor Schadensersatzansprüche
gegen flair-dent® GmbH betehen nicht – es sei denn sie entstanden aus grob fahrlässiger Verhaltensweise eines
Erfüllungsgehilfen der flair-dent® GmbH. Die Verjährungsfrist für Ansprüche endet 2 Jahre nach Erhalt der Arbeit.
Sondervereinbarungen sind im Einzelfall möglich.

6. Abformungen / Modelle

Auf die Qualität der vom Auftraggeber eingesandten Vorlagen hat flair-dent® GmbH keinen Einfluss. Stellt die
Eingangskontrolle von flair-dent® GmbH Mängel fest, wird durch Rücksprache und Abstimmung die Vorlage zurück
geschickt. Für die Folgen / Kosten mangelhafter Modelle / Abformungen haftet der Auftraggeber.

7. Material des Auftraggebers

Stellt der Auftraggeber Material oder Zubehör zur Verfügung wird dies mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag
kalkuliert. Mängelrügen aufgrund vom Auftraggeber gelieferten Materialien / Zubehör gehen nicht zu Lasten der flairdent
® GmbH.

8. Zahlung

Zahlungsfristen sind auf den Rechnungen ausgedruckt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 8 % über den
jeweiligen Basiszinssatz (§288 Abs.2 BGB) erhoben. Tritt die flair-dent® GmbH ihre Forderungen an eine Factoring-Bank
ab, gilt diese als Forderungsinhaber und die Forderung der flair-dent® GmbH ist erloschen. Zahlung ist dann an die
Factoring-Bank zu leisten.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben die Arbeiten Eigentum von flair-dent® GmbH. Durch Erteilung
des Auftrages tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus seiner Berufs- und Erwerbsleistung in Höhe des Laborauftrages
an flair-dent® GmbH ab. Ansprüche von Patienten an den Auftraggeber sind für flair-dent® GmbH unerheblich.

10. Gerichtstand / Erfüllungsort

Die Vertragsparteien einigen sich für alle Verbindlichkeiten aus Verträgen auf den Erfüllungsort und Gerichtsstand
Walsrode.

Sottrum 01.08.2011

 

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