Für Zahnersatz bei Kassenversicherten gilt das Festzuschuss-Prinzip. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für Kronen, Brücken und Prothesen einen sogenannten Festzuschuss, unabhängig von der persönlich gewünschten Versorgung. Er (der Festzuschuss) wird aus Werten einer von den Kassen festgelegten Regelversorgung ermittelt und deckt die Kosten zu 60 %. Mit einem komplett geführten Bonusheft der letzten 5 Jahre übernimmt die Kasse 70 % der Regelleistung. Ist Ihr Bonusheft in den letzten 10 Jahren lückenlos geführt worden, so werden 75 % der Kosten der Regelversorgung übernommen.
Alle Zusatzleistungen, die über diesen Kassenrahmen der Regelversorgung hinausgehen, müssen vom Patienten extra bezahlt werden. Das kann sehr schnell passierten, sobald z. B. kein sichtbares Metall gewünscht ist. Mit solchen „Extra“-Leistungen erhöht sich gleichzeitig auch das Honorar Ihres Zahnarztes, welches in der Praxis als Privat-Leistung abgerechnet werden darf.
Sie können durch unseren Premium Zahnersatz im Allgemeinen mindestens 50 % Einsparung erzielen, in vielen Fällen sogar bis zu 80 % des Eigenanteils.
Das gilt genauso auch bei Zusatzversicherungen im Zahnersatzbereich, wie auch für Privatversicherte.
Zudem entstehen bei uns keine Extra-Kosten für Vollverblendungen aus Keramik oder Kunststoff!