Verblendungen – Vollverblendung und vestibuläre Verblendung
Die Verblendung ist die äußere Schicht auf einer Zahnkrone oder auch Zahnbrücke, sie ist der sichtbare Teil. Die Krone selbst besteht entweder aus Metall oder Keramik, welche den statischen Unterbau bilden. Insbesondere bei Metall hat das Kronengerüst eine silberne Farbe, welches im Munde sofort auffällt als künstlicher Zahnersatz. Daher die zusätzliche Abdeckung durch die Verblendung mit einer Verblendkeramik. Eine vestibuläre Verblendung bedeckt allerdings nur den zur Wange gelegenen Anteil, auf der Kaufläche blitzt weiter das Metall. Eine Vollverblendung überdeckt hingegen den gesamten Kronenkörper, hier ist nichts mehr an Metall zu sehen.
Einzelkrone - vollverblendet
Einzelkrone vollverblendet
Die vestibuläre Verblendung ist eine Kassen-Regelleistung
Vestibuläre Verblendung als Kassenleistung – ästhetischer Zahnersatz ist als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen schon vor einigen Jahren dem Rotstift zum Opfer gefallen. Bei den Verblendungen für Kronen und Brücken werden seitdem nur noch Teilverblendungen und das auch nur im vorderen, direkt einsehbaren Bereich von der Kasse bezuschusst. Bei geöffnetem Mund bleibt das blanke Metallgerüst sichtbar und somit für jedermann als künstlicher Zahnersatz sofort zu erkennen.
Welche Lösungen bietet die „all in“-Verblendung von flair-dent?
Bei uns wird grundsätzlich alles vollverblendet und das für denselben, einheitlichen Preis. Dadurch können Sie bei uns schon wieder jede Menge Geld sparen. Allerdings hat dabei auch der Zahnarzt noch seinen Anteil an der Lösung. Er muss mit seinem Behandlungsplan auch im Seitenzahnbereich eine Vollverblendung vorsehen.