Was darf ich als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen für eine Zahnkrone erwarten?
Eine künstliche Zahnkrone ist eine Kappe, die aus Keramik, Kunststoff oder Metall besteht. Diese Zahnkrone wird von einem Zahnarzt auf den defekten, präparierten Zahn aufgesetzt. Um die Stabilität des Zahnes zu erhalten, ist es notwendig, die Zahnkrone individuell zu fertigen. Gerade im Frontzahnbereich spielt vor allem die Gestaltung eine große Rolle.
Als Regelleistung wird von den gesetzlichen Krankenkassen eine Vollgusskrone aus einem Nichtedelmetall (NEM) genehmigt. Als Zahnersatz im Backenzahnbereich kann dies auch ausreichend, aber keineswegs zufriedenstellend sein. Für Zahnkronen im Bereich der Frontzähne sehen die Krankenkassen von der Ästhetik her eine zahnfarbene Verblendung aus Keramik oder Kunststoff vor, aber nur nach außen.
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Festzuschüsse nur für eine vestibuläre Teilverblendung. Höherwertige Vollverblendungen werden als ein nicht lebensnotwendiger Luxus dargestellt. Diese höheren Kosten für den vollverblendeten Zahnersatz muss der Patient nach Kassen Recht selber aufkommen.
Aber: im Hinblick auf das Design und eine erheblich längere Haltbarkeit von 20 Jahren und mehr, lohnen sich diese zusätzlichen Kosten für einen besseren Zahnersatz aber in jedem Fall!
Wie heißt es doch so schön: die Freude über den niedrigeren Preis einer Ware währet nur kurzfristig – die Freude über die bessere Qualität und den höheren Komfort und Ästhetik währen jedoch ein ganzen Leben lang!