Die vestibuläre Verblendung ist eine Kassen-Regelleistung
Vestibuläre Verblendung als Kassenleistung – ästhetischer Zahnersatz ist als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen schon vor einigen Jahren dem Rotstift zum Opfer gefallen. Bei den Verblendungen für Kronen und Brücken werden seitdem nur noch Teilverblendungen und das auch nur im vorderen, direkt einsehbaren Bereich von der Kasse bezuschusst. Bei geöffnetem Mund bleibt das blanke Metallgerüst sichtbar und somit für jedermann als künstlicher Zahnersatz sofort zu erkennen.
Da dieses für Sie als Patient eine ästhetische Zumutung ist, lässt es auch sehr schnell eine Unsicherheit beim Lachen und Sprechen entstehen. Weil Ihr Gegenüber seine Blicke an Ihren Mund heftet und Sie das auch genau spüren. Da kommt man sich zurecht wie in einer Kulissenstadt vor, außen hui – dahinter/innen pfui.